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   OLG Celle, 05.03.1986 - 17 UF 281/83   

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OLG Celle, 05.03.1986 - 17 UF 281/83 (https://dejure.org/1986,6932)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.03.1986 - 17 UF 281/83 (https://dejure.org/1986,6932)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. März 1986 - 17 UF 281/83 (https://dejure.org/1986,6932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1587a Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 1587a Abs. 3 BGB
    Ausgleich der berufsständischen Versorgungsanrechte des Ehemannes; Ermittlung des Wertunterschieds; Voraussetzung für die Annahme einer Volldynamik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleich der berufsständischen Versorgungsanrechte des Ehemannes; Ermittlung des Wertunterschieds; Voraussetzung für die Annahme einer Volldynamik

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1587a
    Versorgungsausgleich; Versorgungsanwartschaften beim Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen; Ausgleich von berufsständischen Versorgungsanrechten; Voraussetzung für die Annahme einer Volldynamik.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 913
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.1986 - 17 UF 281/83
    Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt: Der Senat habe rechtlich bedenkenfrei seiner Berechnung die einem ledigen Mitglied des ... zustehende Altersrente zugrunde gelegt und diese Rente zutreffend auf der Grundlage des § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 b BGB mit monatlich 480, 82 DM errechnet; auch sei nicht zu beanstanden, daß der Senat diese Versorgungsanwartschaft nicht für volldynamisch erachtet habe; jedoch habe der Bundesgerichtshof nach Erlaß der Entscheidung des Senats für die ebenfalls teildynamischen Anwartschaften der ... entschieden, daß die vom Senat für die Abzinsung der Anwartschaften herangezogene Barwert-VO (a.F.) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sei (BGHZ 85, 194); der Barwert der berufsständischen Versorgungsanrechte des Ehemannes sei folglich notfalls unter Einholung eines versicherungsmathematischen Gutachtens individuell zu ermitteln; auch sei nunmehr zu berücksichtigen, daß die Ausgleichsform des § 1587 b Abs. 3 BGB durch das inzwischen verkündete Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) von einer Neuregelung abgelöst worden sei.

    Schon aus diesem Grund ist die Anwartschaft des Ehemannes bei dem ... für den Versorgungsausgleich gemäß § 1587 a Abs. 3 BGB umzurechnen (vgl. hierzu etwa BGH in FamRZ 1983, 40, 41 und FamRZ 1985, 1119, 1120).

    Vorrangig ist damit die Bewertungsvorschrift des § 1587 a Abs. 3 Nr. 1 BGB , wovon auch der Bundesgerichtshof (vgl. etwa in FamRZ 1983, 40, 42 und FamRZ 1985, 1119, 1120) ausgeht.

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 836/80

    Bewertung von Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt der deutschen

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.1986 - 17 UF 281/83
    Schon aus diesem Grund ist die Anwartschaft des Ehemannes bei dem ... für den Versorgungsausgleich gemäß § 1587 a Abs. 3 BGB umzurechnen (vgl. hierzu etwa BGH in FamRZ 1983, 40, 41 und FamRZ 1985, 1119, 1120).

    Vorrangig ist damit die Bewertungsvorschrift des § 1587 a Abs. 3 Nr. 1 BGB , wovon auch der Bundesgerichtshof (vgl. etwa in FamRZ 1983, 40, 42 und FamRZ 1985, 1119, 1120) ausgeht.

  • BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83

    § 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.1986 - 17 UF 281/83
    Denn auch dann, wenn sich diese Bewertung der Anwartschaften erst aufgrund einer nachfolgenden Satzungsänderung ergeben hätte, wäre dieses bei der Versorgungsausgleichsentscheidung zu berücksichtigen (zur Berücksichtigung von Gesetzesänderung nach Ende der Ehezeit vgl. BGH in FamRZ 1984, 565; für Satzungsänderungen kann nichts anderes gelten, vgl. Soergel-VorwerR, BGB, 11. Aufl., Nachträge, § 1587 Rdn. 23).
  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 18/84

    Abänderungsklage hinsichtlich Unterhalt nach Aufhebung und Zurückverweisung im

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.1986 - 17 UF 281/83
    Denn zum einen ist die andere Art der Bewertung Folge neuer Tatsachenfeststellungen (vgl. dazu BGH in FamRZ 1985, 691, 692); zum anderen ... wäre der Senat (auch ohnedies) nach Zurückverweisung der Sache an seine frühere Rechtsansicht selbst dann nicht gebunden, wenn diese vom Bundesgerichtshof als bedenkenfrei bezeichnet worden ist (vgl. BGH in NJW 1969, 661).
  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85

    Bewertung der Bayerischen Apothekerversorgung

    Vor allem aber verändert sich der durch die vollzogene Beitragszahlung einmal bestimmte Wert der Versorgungsanwartschaft bis zum Eintritt des Versorgungsfalles nicht, während es bei den volldynamischen Versorgungen auch danach noch zu regelmäßigen, auf der allgemeinen Einkommensentwicklung beruhenden Anpassungen kommt (vgl. dazu etwa OLG Celle FamRZ 1986, 913, 914).
  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 155/84

    Anwartschaft - Versorgungswerk - Volldynamisch - Statisch

    Das OLG Celle (FamRZ 1986, 913 zum Versorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen) spricht insoweit treffend von einer Art Pflichtkauf weiterer Anwartschaften, die jedes Mitglied aus eigenen Mitteln finanzieren muß, ohne daß dies mit der Dynamik der gesetzl. Rentenversicherungen und der Beamtenversorgung vergleichbar wäre.
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86

    Bewertung von Anwartschaften im Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer

    Es befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Senats vom 5. Oktober 1983 (IVb ZB 902/81) sowie mit einem Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 5. März 1986 (FamRZ 1986, 913).
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